(Aigner, SWK 7/2006, S 290)
Der Autor begrüßt die Änderung der Rz 3195 EStR 2000, mit der die bisherige Auffassung des BMF zur steuerlichen Behandlung von entgeltlich erworbenen Markenrechten revidiert wurde. Derartige Markenrechte können nunmehr wie ein Firmenwert auf 15 Jahre verteilt abgeschrieben werden.