(Götz/Tschuschnig, taxlex 3a/2006, S 153)
Nach Ansicht der Autoren bestehen trotz des EuGH -Urteils in der Rs C-494/03 gewichtige Gründe für ein Beibehalten der bisherigen Praxis, Großmutterzuschüsse als nicht gesellschaftsteuerpflichtig zu behandeln.