(Renner, SWK 8/2006, S 327)
Vereine genießen im Abgabenrecht nach den §§ 34 BAO bestimmte Begünstigungen, die allerdings nicht bei allen Abgabenarten gleichermaßen anzuwenden sind. So sehen etwa das Gebühren-, das Grundsteuer- und das Kommunalsteuergesetz einschränkende Bestimmungen vor, was mitunter zu Problemen und - zumindest aus Sicht der Betroffenen - unerwünschten Ergebnissen führen kann.