(Puchinger, FJ 3/2006, S 75)
In seinem Urteil vom 12. 1. 2006 hatte der EuGH über die Zulässigkeit des Vorsteuerabzuges von Unternehmen zu entscheiden, die ohne ihr Wissen in einen Karussellbetrug verwickelt waren. Das aktuelle Thema befasst sich mit dieser Entscheidung.