(Hilber, SWK 8/2006, S 333)
Hilber schildert seine Erfahrungen der letzten beiden Veranlagungsjahre, wonach seine Mitarbeiter seine persönlichen Steuerbescheide in der Databox abrufen konnten. Seines Erachtens ist daher fraglich, ob in diesen Fällen das in § 48a BAO der Behörde auferlegte Steuergeheimnis gewahrt wurde.