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Ist das Amtsgeheimnis durch die elektronische Bescheidzustellung noch gewahrt?

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2006/396ÖStZ 2006, 217 Heft 10 v. 15.5.2006

(Hilber, SWK 8/2006, S 333)

Hilber schildert seine Erfahrungen der letzten beiden Veranlagungsjahre, wonach seine Mitarbeiter seine persönlichen Steuerbescheide in der Databox abrufen konnten. Seines Erachtens ist daher fraglich, ob in diesen Fällen das in § 48a BAO der Behörde auferlegte Steuergeheimnis gewahrt wurde.

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