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Telefonate von und mit der Abgabenbehörde sind rechtlich unwirksam

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2006/394ÖStZ 2006, 217 Heft 10 v. 15.5.2006

(Baldauf, SWK 7/2006, S 311)

Nach Auffassung des VwGH sind telefonische Ersuchen von Abgabepflichtigen keine beachtenswerten Anbringen iSd BAO, telefonische Erledigungen der Abgabenbehörden erster wie zweiter Instanz entfalten nicht die Wirkung eines Bescheides.

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