(Doralt, SWK 8/2006, T 21)
Als Reaktion auf missliebige Entscheidungen des UFS bereite das BMF ein Gesetz vor, mit dem der UFS unter die Aufsicht und Kontrolle des BMF und seiner Beamten gestellt werden soll.
(Doralt, SWK 8/2006, T 21)
Als Reaktion auf missliebige Entscheidungen des UFS bereite das BMF ein Gesetz vor, mit dem der UFS unter die Aufsicht und Kontrolle des BMF und seiner Beamten gestellt werden soll.