Nach Ansicht des UFS Linz bestand im Beitrittszeitpunkt Österreichs ein gültiger Vorsteuerausschluss für privat genutzte Gebäudeteile und wurde dieser bis 31. 12. 2003 beibehalten.
Nach Ansicht des UFS Linz bestand im Beitrittszeitpunkt Österreichs ein gültiger Vorsteuerausschluss für privat genutzte Gebäudeteile und wurde dieser bis 31. 12. 2003 beibehalten.