Mit der Novelle des Mineralölsteuergesetzes (BGBl 1994/630 idF BGBl I 2004/180), BGBl I 2004/57 (Steuerreformgesetz 2005), wurde die Möglichkeit der Steuervergütung (Entlastung) für Agrardiesel eingeführt. Mit 1. 1. 2005 trat nun die Agrardieselverordnung, BGBl II 2004/506, in Kraft. Damit ist es Land- und Forstwirten möglich, eine Vergütung der zur Bewirtschaftung ihrer Betriebe angefallenen Mineralölsteuer zu beantragen. Ein Vergütungsantrag kann nur für einen Hauptbetrieb (einschließlich allfälliger Teilbetriebe) gestellt werden.