DBA-Großbritannien
Nach der jüngsten Rsp des VwGH (VwGH v 11.12.2003, 2000/14/0165) sind wohl ausländische Theaterkapitalgesellschaften als Mitwirkende bei inländischen Theatergastspielen anzusehen, nicht aber die bloß durch Managementleistungen am Gastspiel mitwirkenden ausländische Künstleragenturen. Aus dem Erk ist zu schließen, dass der Begriff des „Mitwirkenden" sich daher auf natürliche und juristische Personen beschränkt, die an der inhaltlichen Gestaltung der Unterhaltungsdarbietung „beteiligt" sind. Dies ist nach Ansicht des Gerichtshofes bei einer Theaterkapitalgesellschaft sowie bei einer juristischen Person, die ein Orchester betreibt, der Fall. Aus dieser Perspektive betrachtet ist daher eine ausländische Produktionsgesellschaft - die in gleicher Weise wie eine Theaterkapitalgesellschaft - ein Theatergastspiel einstudiert und produziert und dieses sodann an ein österr Theater „verkauft", an der inhaltlichen Gestaltung der österr Theateraufführung „beteiligt" und wirkt damit - auch im Lichte der jüngsten VwGH-Rechtsprechung - daran mit. Der Umstand, dass daneben zahlreiche andere Aufgaben administrativer und logistischer Art übernommen werden, führt nicht zur Aberkennung der Mitwirkendeneigenschaft, wenn es sich hierbei insgesamt gesehen um Nebenaufgaben handelt, wie sie größtenteils auch bei einem auf Gastpieltournee befindlichen ausländischen Theater (bei einer ausländischen Theater-AG) anfallen können.