EStG 1988: § 98
VO BGBl II 2003/528 (ZweitwohnsitzVO)
Verlegt ein selbstständig tätiger Konsulent, der für ein liechtensteinisches Unternehmen im New Business Development im Bereich Afrika tätig ist, seinen Arbeitplatz unter Aufrechterhaltung eines inländischen Zweitwohnsitzes nach Mauritius, wobei auch die bei einem österr Unternehmen als Dienstnehmerin beschäftigte Ehefrau nach Mauritius mitzieht, dann ist für die Beurteilung der steuerlichen Situation vorweg zu klären, ob die Regeln der ZweitwohnsitzVO, BGBl II 2003/528, zur Anwendung kommen oder ob zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung die Bestimmungen der DoppelbesteuerungsVO, BGBl II 2002/474, in Anspruch genommen werden.