Die Autoren beschäftigen sich mit einer Analyse des VfGH -Erkenntnisses vom 15.10.2004, G 49/04-08, und zeigen die Konsequenzen aufgrund der Neuregelung des § 42 Abs 2 InvFG durch das Abgabenänderungsgesetz 2004 auf.
Die Autoren beschäftigen sich mit einer Analyse des VfGH -Erkenntnisses vom 15.10.2004, G 49/04-08, und zeigen die Konsequenzen aufgrund der Neuregelung des § 42 Abs 2 InvFG durch das Abgabenänderungsgesetz 2004 auf.