Der UFS hatte sich mit der Frage, ob ein grobes Verschulden vorliegt, bereits mehrmals auseinander gesetzt. Der Verfasser stellt eine Auswahl der dazu ergangenen Entscheidungen dar.
Der UFS hatte sich mit der Frage, ob ein grobes Verschulden vorliegt, bereits mehrmals auseinander gesetzt. Der Verfasser stellt eine Auswahl der dazu ergangenen Entscheidungen dar.