Das BMF hat Anfang Februar 2005 den Entwurf der nachfolgenden ZuzugsbegünstigungsV zur Begutachtung versendet:
Aufgrund des § 103 Abs 3 EStG wird zur näheren Bestimmung, unter welchen Voraussetzungen der Zuzug aus dem Ausland der Förderung von Forschung dient und aus diesem Grunde in öffentlichem Interesse gelegen ist, verordnet: