Tourismusverbände sind in der Regel Körperschaften des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben und Organisationsstruktur in Gesetzen der Bundesländer festgelegt sind. Eine Neustrukturierung von Tourismusverbänden kann öffentlich-rechtlich und/oder privat-rechtlich angelegt werden. Die damit verbundenen abgabenrechtlichen Fragen werden am Beispiel der Tiroler Tourismusverbände untersucht. Die daraus gewonnenen Ergebnisse sind nicht nur in aktuellen Tiroler Anlassfällen von Bedeutung: Die Steuersubjektidentität von Betrieben gewerblicher Art im Sinn des§ 2 KStGwird durch die Neustrukturierung der Trägerkörperschaft nicht berührt. Das UmgrStG und Art 34 Budgetbegleitgesetz 2001 ermöglichen steuergünstige Umstrukturierungen auf privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Basis.