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Keine Änderung bei der Behandlung von Wandelschuldverschreibungen

gerade noch RECHTzeitigÖStZ 2005/183eÖStZ 2005, 105 Heft 6 v. 15.3.2005

Laut einer Information des WKÖ vom 25. 2. 2005 wird das BMF die im Entwurf des EStR-Wartungserlasses geplante Änderung bei der steuerlichen Behandlung von Wandelschuldverschreibung nicht aufrechterhalten. Der Entwurf des EStR-Wartungserlasses hatte vorgesehen, dass bei Wandelschuldverschreibungen eine KESt-Pflicht des Wandlungsgewinnes (Differenz Kurswert der Aktien zum Ausgabewert der Wandelschuldverschreibung) eintritt. Aufgrund der Beibehaltung der bisherigen Verwaltungspraxis sind Wandelschuldverschreibungen weiterhin wie Optionsanleihen zu behandeln.

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