Das Steuerrecht sieht für Körperschaften unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbegünstigungen aus dem Titel der „Gemeinnützigkeit“ vor. Inwieweit sich eine Förderung wirtschaftlicher Belange damit in Einklang bringen lässt, wird anhand der UFS-Entscheidung vom 29. 4. 2005, GZ RV/0429-L/04, untersucht.