Zentralbegriff des neuen Unternehmensgesetzbuches ist der Unternehmer. Die Umstellung vom Kaufmanns- auf den Unternehmerbegriff führt gleichzeitig zu einer Änderung des Anwendungsbereichs der Rechnungslegungsvorschriften. Die Autoren stellen die neuen Vorschriften vor und zeigen die wichtigsten Änderungen zur alten Rechtslage auf.