Beteiligungsanschaffungen können auch durch Einlagen gem § 6 Z 14b EStG mit Nennkapitalerhöhungen (Neubeteiligungen) erfolgen. Im Rahmen einer darauffolgenden Gruppenbildung kann lt Kauba unter Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen des § 9 Abs 7 KStG eine Firmenwertabschreibung der Beteiligung geltend gemacht werden.