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Information des Bundesministeriums für Finanzen vom 29. 11. 2005 zu Faxrechnungen und zur Buchführungspflicht bei Differenzbesteuerung

ÖStZ 2005/1153aÖStZ 2005, 541 Heft 24 v. 15.12.2005

1. Faxrechnungen

Infolge der bei zahlreichen Unternehmern bestehenden Umstellungsschwierigkeiten wird die in Rz 1564 UStR 2000 in der Fassung des Erlasses vom 13. 7. 2005, AÖFV Nr. 191/2005, eingeräumte Möglichkeit, Rechnungen noch bis zum Ende des Jahres 2005 mittels Telefax übermitteln zu können, bis zum Ende des Jahres 2006 verlängert.

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