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Auslandsentsendung, Personalgestellung

JudikaturVwGHÖStZ 2005/1145ÖStZ 2005, 536 Heft 23 v. 1.12.2005

§ 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988

Jedenfalls dann, wenn eine Personalgestellung vorliegt, stellt die Steuerbegünstigung nach § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 nicht darauf ab, dass ein inländischer Arbeitgeber im Ausland eine Anlage errichtet. Ob eine begünstigte Auslandstätigkeit nach § 3 Abs 1 Z 10 lit b EStG 1988 vorliegt, ist im Übrigen anhand der tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten und nicht anhand schriftlicher Vereinbarungen zu beurteilen.

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