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Mit der richtigen Selbstanzeige vermeiden Sie ein Strafverfahren (Stipsits, taxlex 8/2005, S. 436)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2005/1132ÖStZ 2005, 535 Heft 23 v. 1.12.2005

In der Praxis kommt es nicht nur auf die rechtzeitige Erstattung der Selbstanzeige an. Viele andere Faktoren wie die explizite Täterbenennung oder die präzise Angabe der Verfehlung dem Finanzamt gegenüber spielen auch eine wichtige Rolle.

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