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Die materielle Rückwirkung von Ereignissen mit Wirkung für die Vergangenheit (Beiser, ÖStZ 2005/952 , S. 442)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2005/1125ÖStZ 2005, 534 Heft 23 v. 1.12.2005

§ 295a BAO schafft einen Titel zur Rechtskraftdurchbrechung, falls „ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat“. Beiser untersucht die Steuerschuldentstehung nach § 4 BAO und die materielle Rückwirkung von Ereignissen mit Wirkung für die Vergangenheit.

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