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Bausparprämie und Prämie für begünstigte Zukunftsvorsorge für das Kalenderjahr 2006

ÖStZ 2005/1099dÖStZ 2005, 513 Heft 23 v. 1.12.2005

Gemäß § 108 Abs 1 EStG 1988 ist die Bausparprämie von der Entwicklung der Sekundärmarktrendite abhängig (Berechnung: Durchschnitt der Sekundärmarktrenditen gemäß Tabelle 5. 4 „Renditen auf dem inländischen Rentenmarkt“ der Statistischen Monatshefte der OeNB Spalte 8 „Emittenten Gesamt“ für den Zeitraum vom 1. 10. des Vorjahres bis zum 30. 9. des Berechnungsjahres vermindert um 25 % und erhöht um 0,8; der sich so ergebende Prozentsatz ist auf halbe Prozentpunkte auf- oder abzurunden und darf nicht weniger als 3 und nicht mehr als 8 betragen). Aufgrund dieser Berechnung beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2006 3 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge (BMF vom 21. 10. 2005, Gz 010203/0547-VI/7/2005).

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