Art 49 EG, Art 3c RL 90/388/EWG
Da die Handymastensteuerregelungen zweier belgischer Gemeinden unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie auch für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten und auch die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen nicht gegenüber der innerstaatlichen Erbringung erschwert wird, verstoßen diese nicht gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs.