Mit 1. 7. 2005 wurden jene Begünstigungen, die bisher im Rahmen des § 206 lit a BAO gewährt wurden, in den Gesetzesrang erhoben.
Mit 1. 7. 2005 wurden jene Begünstigungen, die bisher im Rahmen des § 206 lit a BAO gewährt wurden, in den Gesetzesrang erhoben.