Die Autorin geht der Frage nach, ob sich die Finanzverwaltung bei Nachforderungen an den Zulassungswerber oder den Rechtsträger der Zulassungsstelle zuwenden hat.
Die Autorin geht der Frage nach, ob sich die Finanzverwaltung bei Nachforderungen an den Zulassungswerber oder den Rechtsträger der Zulassungsstelle zuwenden hat.