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Die materielle Rückwirkung von Ereignissen mit Wirkung für die Vergangenheit

Univ.-Prof. Dr. Reinhold BeiserÖStZ 2005/952ÖStZ 2005, 442 Heft 20 v. 17.10.2005

§ 295 a BAO schafft einen Titel zur Rechtskraftdurchbrechung, falls „ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat“. Die Steuerschuldentstehung nach § 4 BAO und die materielle Rückwirkung von Ereignissen mit Wirkung für die Vergangenheit werden untersucht. Dabei zeigt sich: Jede Abgabenschuld kann rückwirkend verändert werden, sofern nicht eine materielle Rückwirkungssperre greift.

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