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Abgabenänderungsgesetz 2005 in Begutachtung

gerade noch RECHTzeitigÖStZ 2005/951aÖStZ 2005, 441 Heft 20 v. 17.10.2005

Am 23. September 2005 wurde der Entwurf eines AbgÄG 2005 zur Begutachtung versendet. Die wesentliche Inhalte des Entwurfs sind:

Einkommensteuergesetz 1988

Die Verlustvortragsgrenze von 75 % soll für Sanierungsfälle generell nicht greifen. Sanierungsfälle werden in § 36 EStG neu gefasst.

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