Durch die in § 12 Abs 3 Z 3 KStG bei Vorliegen von Einlagen in mittelbar verbundene Körperschaften auf Ebene der Zwischenkörperschaften normierte Steuerneutralität wird eine Verhinderung des Kaskadeneffektes erreicht. Der Beitrag bespricht diese Bestimmung und stellt deren Wirkung anhand eines Beispiels dar.