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BMF: PKW-Luxusgrenze von 34.000 € angemessen (Mayr, RdW 2004/650, S. 699)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2005/24ÖStZ 2005, 19 Heft 1 und 2 v. 14.1.2005

Der UFS Salzburg hat die Angemessenheitsgrenze für PKWs und Kombis ab 1991 valorisiert. Dagegen hält das BMF in einer Stellungnahme vom 29. 10. 2004 die Grenze von 34.000 € bis einschließlich 2004 für angemessen.

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