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Das Ende vom Anfang der gemeinschafts-rechtlichen Meistbegünstigung

Internationales SteuerrechtUniv.-Ass. DDr. Georg Kofler, LL.M. (NYU)*)*)*) Ich danke Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel, Dr. Axel Cordewener, LL.M., MMag. Dr. Clemens Schindler, LL.M., und Dr. Ines Hofbauer für ihre Diskussionsbereitschaft und zahlreiche wertvolle Anregungen.ÖStZ 2005/949ÖStZ 2005, 432 Heft 19 v. 3.10.2005

Während sich die hA im Schrifttum bereits mit dem Gedanken einer gemeinschaftsrechtlichen Inbound-Meistbegünstigungsverpflichtung angefreundet und durch die Schlussanträge in der Rs D1)1) Schlussanträge GA Colomer 26.10.2004, C-376/03 , D; dazu und zum Meistbegünstigungskonzept bereits G. Kofler, ÖStZ 2004/1066, 558 (558 ff mwN).auch Auftrieb erfahren hatte, erteilte die Große Kammer des EuGH im Urteil vom 5. 7. 20052)52) Vgl zB EuGH 21.09.1999, C-307/97 , Saint-Gobain , Slg 1999, I-6161 - Tz 58; EuGH 12.12.2002, C-385/00 , De Groot , Slg 2002, I-11819. diesen Überlegungen eine klare Absage. Die einer Meistbegünstigungsverpflichtung durch den Quellenstaat zugedachte weitreichende Bedeutung ist somit wohl bereits vor ihrem eigentlich Anfang beendet und damit ein entspanntes Aufatmen der europäischen Fisci sichergestellt.

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