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BMF zum Umfang der KESt-Befreiung nach § 94a EStG

Internationales SteuerrechtDr. Stefan Bendlinger, StB/Univ.-Ass. DDr. Georg Kofler, LL.M. (NYU)ÖStZ 2005/897ÖStZ 2005, 412 Heft 18 v. 15.9.2005

Nach bisheriger Ansicht der österreichischen Finanzverwaltung konnte die Quellensteuerfreiheit wegen des „Unmittlbarkeitserfordernisses“ des § 94a EStG dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn eine Ausschüttung an eine EU-Muttergesellschaft über eine zwischengeschaltete mitunternehmerisch tätige Personengesellschaft erfolgte1)1)So für Österreich zB EAS 2052 = SWI 2002, 310; Loukota, Österreichisches Außensteuerrecht (2002) Rz 189 iVm 168.. Demgegenüber wurde im Schrifttum auf Basis der Vorgaben der Mutter-Tochter-Richtlinie in richtlinienkonformer Interpretation die Unschädlichkeit der Zwischenschaltung einer Personengesellschaft angenommen2)2)Siehe zuletzt Bendlinger/G. Kofler, ÖStZ 2005/791, 332 (332 ff).. Das BMF hat sich nunmehr am 1. August 2005 dieser Ansicht weitgehend angeschlossen3)3)EAS 2630 (1. 8. 2005)..

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