Das Erkenntnis des VwGH vom 19.01.2005, 2000/13/0176, gibt nach Ansicht der Autorin/des Autors Anhaltspunkte zur Kritik, von denen im Artikel die Frage der Vergleichbarkeit und jene des Verhältnisses zwischen allgemeiner und spezieller Missbrauchsvorschrift (§ 22 BAO und § 10 Abs 4 KStG) herausgegriffen werden.