In seiner Abhandlung beschäftigt sich der Verfasser nach Ausführungen zum arbeits- und steuerrechtlichen Dienstnehmerbegriff mit der Bildung von Abfertigungsrückstellungen für die im Titel genannten Abfertigungszusagen, der Möglichkeit der Anrechnung von Vordienstzeiten und der Besteuerung der freiwilligen Abfertigung.