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§ 6 Z 6 EStG (neu) und die OECD-Verrechnungspreisgrundsätze (Kuschil/Loukota, ÖStZ 2005/577, S 283)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2005/859ÖStZ 2005, 408 Heft 18 v. 15.9.2005

§ 6 Z 6 EStG wurde durch das AbgÄG 2004 geändert. Die Bestimmung stellt sowohl in der Alt- wie auch in der Neufassung die innerstaatliche Rechtsgrundlage für die Umsetzung der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze dar und ihre Auslegung wird durch diese Grundsätze geprägt.

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