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Umsatzsteuer iZm Elektroaltgeräteverordnung - EAG-VO

ÖStZ 2005/857ÖStZ 2005, 406 Heft 18 v. 15.9.2005

In § 9 Abs 1 der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) wird ausgeführt, dass der Hersteller die Kosten für die Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten beim Verkauf eines Neugerätes gegenüber dem Käufer nicht getrennt ausweisen darf.

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