Die GrESt-Bemessungsgrundlage beim Scheidungsvergleich ist in der Regel der dreifache Einheitswert. Die davon abweichenden Ausnahmefälle werden anhand der Rechtssprechung dargestellt.
Häufig regelt ein Scheidungsvergleich auch die Übertragung von Grundstücken oder Grundstückshälften zwischen den sich trennenden Ehepartnern. Dann stellt sich die Frage, ob