vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Lizenzvergabe und Personalentsendung zur Fertigungseinschulung (EAS 2586 v 24. 3. 2005)

Internationales Steuerrecht Anfragebeantwortungen des BMFAußensteuerrechtÖStZ 2005/848ÖStZ 2005, 392 Heft 17 v. 1.9.2005

DBA-Irland

Wird von einer österr Gesellschaft einem irischen Unternehmen die Lizenz für die Nutzung einer Fertigteiltechnikmethode gegen eine umsatzabhängige Lizenzgebühr eingeräumt und wird weiters vereinbart, dass in einer Anfangsphase geschultes Personal der österr Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird, das sowohl bei der Produktion der Fertigteilbausätze als auch bei deren Montage auf dem jeweiligen Gelände der Kunden schulend mitwirken soll, dann kann ein solcher Arbeitskräfteeinsatz nach Auffassung des BMF nicht als Mitwirkung an irischen Bauausführungen angesehen werden. Eine andere Beurteilung könnte nur dann geboten sein, wenn das Schwergewicht der Arbeitsleistung des österr Personals nicht auf die Schulung und Unterweisung des Personals des irischen Lizenznehmers ausgerichtet sein sollte, sondern wenn es in der Erbringung der Bau- und Montageleistungen selbst liegt, wenn also die Funktion des österr Personals mit jener eines Subauftragnehmers der irischen Gesellschaft vergleichbar sein sollte, der bei der Bauführung (und nicht bei der Einschulung) helfen soll, wenn sonach die Schulungsrolle nicht Haupt-, sondern nur mehr Nebenzweck sein sollte. (SWI 2005, 251)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!