§ 8 EStG 1988 (§ 16 Abs 1 Z 8 EStG 1988)
Eine Sonderabschreibung in Form einer Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung nach § 8 EStG 1988 ist für ein der Vermietung dienendes Gebäude nicht nur bei technischer, sondern auch bei wirtschaftlicher Abbruchreife bzw wirtschaftlicher Unbenutzbarkeit des Gebäudes möglich.