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Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (Vermietungseinkünfte), Opfertheorie

JudikaturVwGHÖStZ 2005/831ÖStZ 2005, 386 Heft 17 v. 1.9.2005

§ 8 EStG 1988 (§ 16 Abs 1 Z 8 EStG 1988)

Eine Sonderabschreibung in Form einer Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung nach § 8 EStG 1988 ist für ein der Vermietung dienendes Gebäude nicht nur bei technischer, sondern auch bei wirtschaftlicher Abbruchreife bzw wirtschaftlicher Unbenutzbarkeit des Gebäudes möglich.

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