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Die Gründung einer Tochterstiftung (Temm, SWK 20/21/2005, S 642)

ArtikelrundschauGebühren und Verkehrsteuern, BewertungÖStZ 2005/829ÖStZ 2005, 386 Heft 17 v. 1.9.2005

Der Autor hält als Ergebnis seiner Untersuchung fest, dass der Vorgang weder der ertragsteuerlichen Zuwendungsbesteuerung unterliegt noch kann er eine Nacherhebung von Schenkungs- bzw Erbschaftssteuer nach § 8 Abs 3 lit b 2. Satz ErbStG auslösen. Für die Zuwendung an die Tochterstiftung fällt Schenkungssteuer in Höhe des begünstigten Steuersatzes von 2,5 % an.

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