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Erbschafts- und Schenkungssteuer: Bewertung von Auslandsimmobilien gemeinschaftsrechtswidrig? (Fellner, RdW 2005/502, S. 449)

ArtikelrundschauGebühren und Verkehrsteuern, BewertungÖStZ 2005/827ÖStZ 2005, 386 Heft 17 v. 1.9.2005

Inländische Grundstücke werden mit dem 3-fachen Einheitswert, ausländische Grundstücke mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert) angesetzt. Nach Ansicht des Autors scheine der österr Gesetzgeber gefordert, die unterschiedliche Bewertung von für eine Besteuerung in Betracht kommenden Vermögensarten zu überdenken.

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