Zur Frage des Vorsteuerabzuges bei gemischt genützten Häusern („Seeling“) sind zur Rechtslage bis zum 31. 12. 2003 (so genannte Altfälle) mehrere Entscheidungen des UFS ergangen. Zu den Neufällen (Rechtslage ab 1. 5. 2004) sind dem Vernehmen nach bereits Berufungen beim UFS anhängig, jedoch noch nicht entschieden. Das Urteil des EuGH in der RsCharlesundCharles-Tijmens1)) bringt sowohl für die Rechtsfrage bei Neufällen (nicht steuerbarer Eigenverbrauch auf Basis der Ausnahmebestimmung von Art 6 Abs 2 6. MwSt-RL) als auch zu Altfällen (Beibehaltung eines Vorsteuerausschlusses auf Basis von Art 17 Abs 6 6. MwSt-RL) neue und wertvolle Einsichten, die die bisher in der Literatur geltend gemachten Bedenken gegen die Gesetzesbestimmungen und deren Auslegung durch die Verwaltung voll inhaltlich bestätigen.