Laut dieser jüngst auf der BMF-Homepage veröffentlichten Information kann aus Vereinfachungsgründen einem inländischen Spediteur, der als indirekter Vertreter und damit als Anmelder bei der Überführung der Waren in den freien Verkehr auftritt, eine Sonder-UID erteilt werden, unter der sein Kunde (das ist der indirekt Vertretene) innergemeinschaftliche Lieferungen durchführen und die Befreiung für die Einfuhr in Anspruch nehmen kann. (Volltext unter www.bmf.gv.at/Steuer/Umsatzsteuer/Informationen/SonderUIDfrSpediteure/_start.htm )