Ändern sich innerhalb einer Beteiligungsgemeinschaft vor Ablauf der dreijährigen Mindestbestandsdauer des § 9 Abs 10 KStG die (Beteiligungs-)Verhältnisse, stellt sich die Frage, inwieweit es zu einer steuerlichen Rückabwicklung zu kommen hat.
Ändern sich innerhalb einer Beteiligungsgemeinschaft vor Ablauf der dreijährigen Mindestbestandsdauer des § 9 Abs 10 KStG die (Beteiligungs-)Verhältnisse, stellt sich die Frage, inwieweit es zu einer steuerlichen Rückabwicklung zu kommen hat.