Der Artikel stellt das Nachversteuerungsregime des § 9 Abs 6 Z 6 KStG dar, beleuchtet dieses gemeinschaftsrechtlich und geht der Frage nach, ob die Verrechnungsgrenze des § 2 Abs 2b EStG auch für die Verrechnung von Auslandsverlusten im Rahmen der Gruppenbesteuerung relevant ist.