Der VwGH hat mit Erk vom 31.03.2005, 2002/15/0029, entschieden, dass die SachbezugsVO nicht auf GmbH-Geschäftsführer iSd § 22 Z 2 EStG anwendbar ist. Der Beitrag geht der Frage nach, ob die Überlassung eines PKW für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte außer Ansatz bleibt.