Seit 1. 1. 2005 kann die Besteuerung beim Wegzug in andere EU-Staaten bis zur tatsächlichen Veräußerung der privaten Anteile an Kapitalgesellschaften aufgeschoben werden; dies gilt auch für die Schweiz. Der Autor zeigt die steuerlichen Vorteile eines Wegzugs in die Schweiz auf.