Bei Grundstückseinlagen in Kapitalgesellschaften ohne Nennkapitalerhöhung ist die Wertsteigerung der Anteile keine Gegenleistung iSd § 4 GrEStG. Soweit Umsatzsteuer übernommen wird, kann nach Ansicht des Autors darin eine Gegenleistung bestehen.
Bei Grundstückseinlagen in Kapitalgesellschaften ohne Nennkapitalerhöhung ist die Wertsteigerung der Anteile keine Gegenleistung iSd § 4 GrEStG. Soweit Umsatzsteuer übernommen wird, kann nach Ansicht des Autors darin eine Gegenleistung bestehen.